
Ambulante Hilfe zur Erziehung
für Köln und den Rheinisch-Bergischen Kreis sowie für Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis
Ein Mitglied Ihrer Familie ist von Autismus betroffen?
Familien mit Kindern und Jugendlichen erleben in ihrem Alltag immer wieder anstrengende, belastende Situationen.
Meist schaffen es Familien, solche Phasen gemeinsam zu meistern. Doch es kann auch Situationen geben, in denen die Kräfte einzelner Mitglieder oder bisher erprobte Lösungsstrategien des Familiensystems an ihre Grenzen stoßen und das Zusammenleben sehr belastend wird. In diesen Fällen sind wir Ihre Ansprechpartner*innen.
Wir beraten und unterstützen Sie und Ihre Familie, wenn eines Ihrer Kinder oder Sie selbst als Elternteil eine Autismus-Diagnose und ggf. eine weitere geistige oder psychische Behinderung haben.
Ziel der Ambulanten Hilfe zur Erziehung ist es, ein höchstmögliches Maß an Zufriedenheit und Lebensqualität für alle Familienmitglieder zu erreichen.
Wobei helfen wir?
Unser Angebot ist individuell auf die Bedürfnisse der jeweiligen Familie ausgerichtet. Wie wir Sie und Ihre Familie konkret unterstützen und was die Ziele unserer Zusammenarbeit sind, besprechen wir gemeinsam mit Ihnen beim Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt.
Wir unterstützen zum Beispiel …
Eltern dabei,
- sicherer in der Wahrnehmung der Bedürfnisse ihrer Kinder zu werden
- ihre Erziehungskompetenz zu erweitern
- Gespräche mit Ämtern, Schulen oder Kindergärten vorzubereiten und durchzuführen
- ihre alltäglichen Aufgaben im Familiensetting zu bewältigen
Kinder und Jugendliche dabei,
- in der Schule klar zu kommen
- selbstständig zu werden
- eine Lebensperspektive zu entwickeln
- sich für eine Ausbildung oder ein Studium zu entscheiden und zu beginnen
alle Familienmitglieder dabei,
- gemeinsame Gesprächsregeln zu entwickeln
- schwierige Situationen besser in den Griff zu bekommen
- herauszufinden, was sie verbindet und stärkt.
Voraussetzung für den Erfolg des gemeinsamen Weges ist, dass alle Beteiligten aktiv daran mitwirken.
Gesetzliche Grundlagen im Überblick
Alle Leistungen sind für die Familien kostenlos.
Das Leistungsangebot der Ambulanten Hilfe zur Erziehung ergibt sich aus den §§ 27 ff. SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe):
- Hilfe zur Erziehung (§ 27 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
- Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII)
- Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII)
Sowie den Leistungen zur Eingliederungshilfe und Sozialen Teilhabe für Menschen mit Behinderung nach
- 90 SGB IX
- 113 SGB IX in Verbindung mit § 78 SGB IX (Assistenzleistungen).
Für Familien kostenlos
Alle Leistungen der Ambulanten Hilfe zur Erziehung von moveAUT werden über das Jugendamt oder das Sozialamt finanziert. Ein Eigenanteil fällt nicht an.
Ihr Weg zu unserer Hilfe
Ambulante Hilfe zur Erziehung beantragen Sie über das für Sie das zuständige (Bezirks-) Jugendamt oder das Sozialamt.
Bewilligt dieses die Leistung, so können Sie sich moveAUT als Anbieter der Erziehungshilfe wünschen. Sofern wir Kapazitäten frei haben, treffen wir uns in der Regel danach mit Ihnen und dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in zum Hilfeplangespräch. Darin legen wir gemeinsam Ziele, Umfang und Inhalte der Hilfe fest.
Bei Fragen zu unserem Angebot rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.
Was bietet Ambulante Hilfe zur Erziehung nicht?
- Tagesangebote
- Therapeutische Maßnahmen
- Schulbegleitung
- teil-/stationäre Wohngruppen für Minderjährige
FAQ
Flyer
Was ist Autismus?
Kostenlose Informationen des Bundesverbandes autismus Deutschland e.V