Ambulante Erziehungshilfe

FAQ – Ambulante Hilfe zur Erziehung

Antworten auf häufige Fragen

  • Das Angebot der Ambulanten Hilfe zur Erziehung von moveAUT richtet sich an Familien, bei denen Elternteile, Kinder oder Jugendliche von einer Diagnose aus dem Autismus-Spektrum und ggf. einer sonstigen geistigen oder psychischen Behinderung betroffen sind, bzw. sich im Diagnoseverfahren befinden.
  • Zur Beantragung von Ambulanter Hilfe zur Erziehung wenden Sie sich an das für Sie zuständige (Bezirks-) Jugendamt oder Sozialamt.  Dieses prüft, welche Hilfe notwendig und geeignet ist.
  • Wenn es hier ein grundsätzliches OK gibt, nehmen die dortigen Mitarbeitenden Kontakt zu einem Anbieter ambulanter Erziehungshilfe auf. Sie können im Rahmen Ihres Wunsch- und Wahlrechts um Unterstützung durch moveAUT  bitten. Wenn Sie sich für uns entscheiden und wir Kapazitäten frei haben, ist die gemeinsame Hilfeplanung in der Regel der nächste Schritt. Dabei besprechen die zuständigen Sachbearbeiter*innen, Sie und wir, wie wir Sie am besten unterstützen können.
  • Bei Fragen zum konkreten Hilfsangebot der ambulanten Hilfe zur Erziehung von moveAUT stehen wir gerne für ein kurzes Infogespräch zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
  • In der Hilfeplanung legen wir gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Amt fest, welche Unterstützung Sie von uns bekommen. Auch Fragen zur Diagnosestellung, Probleme mit der Anerkennung der Diagnose und das Entwickeln von Handlungsmöglichkeiten in herausfordernden Situationen können Teil der gemeinsamen Arbeit sein.
  • Die (sozial-) pädagogischen Fachkräfte der Ambulanten Hilfen zur Erziehung von moveAUT verfügen über Kenntnisse in der Arbeit mit Familiensystemen sowie über die Arbeit mit autistischen Kindern und Jugendlichen.
  • Nein, alle Angebote der Ambulanten Hilfe zur Erziehung von moveAUT werden über das Jugendamt oder das Sozialamt finanziert.
  • Ein Eigenanteil fällt nicht an.
  • Die konkreten Inhalte unseres Unterstützungsangebotes legen wir gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Amt  im Rahmen der Hilfeplanung fest.
  • Bei einer Verlängerung der Kooperation können wir bei einem Folgegespräch auch Veränderungen oder Variationen unserer Leistungen vereinbaren.
  • Unsere Unterstützung kann auch Probleme betreffen, die nur am Rande mit der Autismus-Diagnose zu tun haben.
  • Für unser Unterstützungsangebot kommen wir in der Regel zu Ihnen nach Hause.
  • Je nach vereinbarten Zielen können die gemeinsamen Termine jedoch auch in der Schule, am Ausbildungsplatz oder in unseren Büros in Köln oder Bonn stattfinden.
  • In der Regel finden die Gespräche/Kontakte 1-2x/Woche statt. Ein Termin dauert meistens 2-3 Stunden.
  • Die Hilfe ist in der Regel auf 6-12 Monate begrenzt.
  • Erfahrungsgemäß kann die Unterstützung durch moveAUT weiter fortgeschrieben werden, bis wir die gemeinsam erarbeiteten Ziele erreicht haben.
  • Auch ein vorzeitiges Ende der Hilfe kann im Einvernehmen der Familie, des Kostenträgers und moveAUT beschlossen werden.
  • Hilfen zur Erziehung nach §27 SGB VIII umfasst ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen und Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche zu schützen und in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern.
  • Die Ambulante Hilfe zur Erziehung von moveAUT findet im ambulanten Rahmen, meist häuslichen Umfeld statt. Die Begriffe ‚Ambulante Hilfe zur Erziehung‘ und ‚Ambulante Erziehungshilfe‘ können entsprechend synonym verwendet werden.
  • Sollten Sie unzufrieden sein oder sich unwohl fühlen, nehmen wir Ihr Anliegen ernst und suchen gerne gemeinsam nach Lösungen. Wenden Sie sich in solch einem Fall an Frau Kranz, Leiterin der Ambulanten Hilfe zur Erziehung Köln oder Frau Görgen-Schipke, Leiterin der Ambulanten Hilfe zur Erziehung Bonn. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
  • Ja, der Verein autismus Köln/Bonn e.V. verfügt über ein institutionelles Gewaltschutzkonzept. Zudem gibt es ein ausgearbeitetes Kinderschutzkonzept für die Arbeit mit Familien, Kindern und Jugendlichen sowie eine Kinderschutzvereinbarung mit den zuständigen Kostenträgern.

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